Vorschulangebot
Rechtliche Grundlagen
- Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (geltende Fassung vom 9.08.2018)
- Aufnahme in die Grundschule (RdErl. des MB vom 01.07.2020)
- Konzept des Landes Sachsen-Anhalt zum Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts an allgemeinbildenden Schulen
Zielsetzung
- Kennenlernen der Kinder, der Eltern und des pädagogischen Personals
- Diagnostizierung des Entwicklungs- und Lernstandes der Kinder
- Bei Bedarf gemeinsame Beantragung des sonderpädagogischen Förderbedarfs oder eines Antrags zur Verschiebung des Schulbesuchs
- Erfahren und Erleben der Elemente des Magdeburger Plans
Konzept
Die Vorschule ist Teil der Konzeption zur Umsetzung der Schuleingangsphase an der Sankt-Franziskus-Grundschule. Sie wird einmal im Monat an einem Mittwochnachmittag angeboten.
Im ersten Schulhalbjahr bestehen vier Vorschulgruppen. Die Zusammensetzung der Vorschulkinder ist in den ersten vier Veranstaltungen konstant. Jedes Kind erlebt entsprechend des "Vorschulstundenplans" jeweils einen der Themenschwerpunkte: Rhythmik, Sprache, Gestalten oder Mathematik. Es schließt sich eine erste Bewertung der Lernausgangslage der Vorschüler an. Im Rahmen eines Elternsprechtags werden die Eltern über deren Ergebnis informiert. Sie erhalten Einsicht in die Dokumentationen.
Im zweiten Vorschulhalbjahr werden zwei Gruppen gebildet, die in ihrer Zusammensetzung in der Regel den zukünftigen ersten Klassen entsprechen. Eine wesentliche Grundlage stellen die Beobachtungen und die Bewertung der Lernausgangslage der Kinder dar.
Verantwortlich für die inhaltliche Gestaltung des Vorschulunterrichts sind die Klassenlehrerinnen der vierten Klassen.
Organisation
Jedes Kind nimmt einmal monatlich an einem Vorschulangebotteil. Dieses findet jeweils an einem Mittwoch von 14.30-16.00 Uhr statt. Die Eltern ermöglichen eine regelmäßige Teilnahme. Die Vorschulkinder sind über die Unfallkasse Sachsen-Anhalt versichert. In der Zeit des Vorschulangebots gilt die Fürsorge- und Aufsichtspflicht des verantwortlichen pädagogischen Personals. Vor und nach dem Angebot gilt die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Eltern bzw. der zur Abholung berechtigten Personen. Individuelle Absprachen sind mit der Schul- oder Hortleiterin möglich. Eine Betreuung von Geschwisterkindern kann nicht gewährleistet werden.